FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Für Schulen / Lehrer*innen

Lernen wir Sie/Ihre Integrationsassistenzen vor Aufnahme der Tätigkeit kennen?

Generell ja, bei kurzfristiger Übernahme der Unterstützung kann es vorkommen, dass ein Kennenlernen erst mit Aufnahme der Tätigkeit erfolgt.

Ist die Schulbegleitung während des gesamten Schultages anwesend?

Das ist davon abhängig, welcher Stundenumfang vom Kostenträger bewilligt wurde und wie die Stunden für das Kind am sinnvollsten verteilt werden.

Kann ich die Aufsichtspflicht für das zu begleitende Kind auf die Schulbegleitung übertragen?

Generell liegt die Verantwortung und Aufsicht stets beim pädagogischen Personal. Selbstverständlich handeln unsere Schulbegleitungen im Rahmen ihrer Begleitung verantwortungsvoll und vorausschauend, bedürfen jedoch, sollten sie die Aufsicht temporär übernehmen, in jedem Fall weiterhin der Kontrollpflicht des pädagogischen Personals.

Kann die Schulbegleitung auch pädagogische Aufgaben mit übernehmen?

Nein, die Schulbegleitung kann dem Kind den Lehrstoff wohl zugänglich machen und ggfs. anders an ihn heranführen, sie ist jedoch nicht für Inhalt, Umsetzung und Ergebnisse verantwortlich bzw. einzusetzen.

Ist die Schulbegleitung auch bei Nachmittagsveranstaltungen der Schule, Ausflügen, etc. anwesend?

Die Teilnahme der Schulbegleitung an außerschulischen Aktivitäten, die über den Unterricht hinausgehen, hängt von der Bewilligung des Kostenträgers ab und ist ggfs. separat zu beantragen.

Darf die Schulbegleitung bei Bedarf auch andere Kinder in der Klasse unterstützen?

Generell unterstützt die Schulbegleitung nur das von ihr begleitete Kind. Gleichwohl ist sie auch für andere Kinder ansprechbar, solange ihre eigentliche Aufgabe davon unberührt bleibt. Auch hier gilt, dass der vorgegebene pädagogische Kernbereich der Lehrkräfte nicht touchiert wird.

Was geschieht im Fall von Krankheit/Abwesenheit der Schulbegleitung?

Im Falle, dass unsere Schulbegleitung das Kind nicht begleiten kann, sorgen wir nach besten Kräften und so zeitnah wie möglich für einen Ersatz. Sollte uns dies nicht gelingen, sind weitere Regelungen zwischen den Lehrkräften und den Eltern/Sorgeberechtigten zu treffen.  

Für Bewerber*innen

Was sind meine Hauptaufgaben als Schulbegleiter*in?

Als Schulbegleiter*in unterstützen Sie Kinder mit besonderem Förderbedarf während des Unterrichts, damit diese am Schulalltag teilnehmen können. Die Form und der Umfang der Unterstützung sind dabei ganz individuell geregelt.

Ist die Schulbegleitung während des gesamten Schultages anwesend?

Das ist davon abhängig, welcher Stundenumfang vom Kostenträger bewilligt wurde und wie die Stunden für das Kind am sinnvollsten verteilt werden.

Benötige ich fachliche Qualifikationen oder kann ich mich auch ohne diese bewerben?

Natürlich ist eine pädagogische oder soziale Qualifikation von Vorteil für den Einsatz, aber auch als Quereinsteiger*in können Sie in der Schulbegleitung arbeiten, wenn Sie die nötige Eignung und Motivation mitbringen.

Welche Verdienstmöglichkeiten habe ich in der Schulbegleitung?

Ihre Vergütung richtet sich nach Ihrer Qualifikation und Erfahrung. Auch für unerfahrene Kräfte ist ein attraktiver Stundenlohn möglich. Zusätzlich erwarten Sie weitere Arbeitgeberleistungen.

Welche Arbeitszeiten habe ich als Schulbegleiter*in?

Grundsätzlich richtet sich Ihre Arbeitszeit nach dem Stundenplan des Kindes und der bewilligten Stundenzahl Ihrer Begleitung. Samstage/Wochenenden und Ferienzeiten sind grundsätzlich frei.

Werde ich bei meiner Arbeit mit dem Kind unterstützt (Fortbildungen, etc.)?

Ja, wir unterstützen Sie mit Hospitationen im Unterricht, mit regelmäßigen Fortbildungen und engem fortlaufenden Austausch im Team und mit Ihrer Leitung.

Bin ich auch während der Ferien weiter angestellt/ wird mein Gehalt weitergezahlt?

Ja, da wir ein sogenanntes „Jahres-Gehaltskonto“ für Sie anlegen, auf dem alle mehr als im Vertrag ausgewiesenen Arbeitsstunden erfasst werden, wird Ihr Verdienst auch während der Ferienzeiten gezahlt.

Wo/wie arbeite ich, wenn mein zu begleitendes Kind mal in der Schule fehlt?

Im Falle von geplanter oder ungeplanter Abwesenheit des Kindes (Arzttermine, Rehas oder Kuren, Krankheitsfall) dürfen Sie ein anderes Kind, das gerade unbegleitet ist, unterstützen. Dies ist eine wichtige und für Sie sehr wertvolle Aufgabe, da Sie so Ihren Erfahrungsschatz erweitern.

Arbeite ich als Schulbegleiter*in mit einer Befristung oder werde ich unbefristet eingestellt?

Grundsätzlich ist der Einsatz als Schulbegleitung eine vom Kostenträger befristete Tätigkeit. Mit der Dauer Ihrer Tätigkeit für die BegleitLichter streben wir jedoch Ihre Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis an.

Für Eltern / Sorgeberechtigte

Wo und wie beantrage ich eine Schulbegleitung?

Den Antrag auf eine Schulbegleitung stellen Sie beim zuständigen Jugend- oder Sozialamt. Dazu benötigen Sie ärztliche Unterlagen (Diagnosen, Gutachten, etc.), die Ihren Anspruch unterstützen.

Kann mein Antrag abgelehnt werden?

Ja, in diesem Fall können Sie rechtliche Beratung hinzuziehen und Widerspruch einlegen. Bei Unsicherheiten und Fragen im Vorfeld einer Beantragung kontaktieren Sie uns gern, um Sie zu unterstützen und so den Bewilligungsprozess zu beschleunigen.

Wie lange muss ich auf eine Schulbegleitung warten?

Sobald eine Bewilligung vorliegt und wir Sie und Ihr Kind kennengelernt haben machen uns auf die Suche nach einer passenden Begleitung, ausgerichtet auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes, die dann schnellstmöglich ihre Unterstützungstätigkeit aufnimmt.

Wer entscheidet über die passende Begleitung für mein Kind?

Vor dem Start der Begleitung findet ein persönliches Kennenlernen mit der möglichen Begleitung, entweder bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Büro, statt. Dabei/Danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir uns eine Zusammenarbeit zwischen Ihrem Kind und der Begleitung vorstellen können.

Kann die Unterstützung bei Problemen zwischen meinem Kind und der Begleitung wechseln?

Ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich. Sollten Sie Probleme bemerken, unsicher sein oder Veränderungen im Verhalten Ihres Kindes wahrnehmen, wenden Sie sich bitte für ein vertrauensvolles Gespräch an uns, damit wir unverzüglich die beste Lösung für Ihr Kind finden können.

Welche Aufgaben fallen in die Zuständigkeit einer Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung unterstützt Ihr Kind im Schulalltag, damit es möglichst selbständig am Unterricht teilnehmen kann. Dabei kann der Fokus auf der Strukturierung des Arbeitsplatzes liegen oder in der Aufrechterhaltung der Konzentration, auf der sozialen Interaktion mit anderen Kindern oder auch der Deeskalation von Konflikten. Jede Schulbegleitung erfolgt individuell an den Bedürfnissen des begleiteten Kindes. 

Was geschieht, wenn die Schulbegleitung nicht da ist?

Im Falle von Krankheit/Abwesenheit Ihrer Schulbegleitung bemühen wir uns schnellstmöglich, eine gute Vertretung zu schicken.

Hierzu beschäftigen wir z. B. Springerkräfte oder setzen andere freie Kräfte ein. Bei kurzfristigen Ausfällen kann jedoch kein sofortiger oder fortwährender Ersatz garantiert werden.

Muss die Schulbegleitung nur einmal oder wiederholt beantragt werden?

Ja, in der Regel wird der Bedarf jedes Schuljahr neu geprüft und muss weiterhin beantragt werden. Für Ihren individuellen Fall teilt Ihnen der Kostenträger im Rahmen der Bewilligung alles Weitere mit.