FAQ
Häufig gestellte Fragen.

Für Schulen / Lehrer*innen
Generell ja, bei kurzfristiger Übernahme der Unterstützung kann es vorkommen, dass ein Kennenlernen erst mit Aufnahme der Tätigkeit erfolgt.
Das ist davon abhängig, welcher Stundenumfang vom Kostenträger bewilligt wurde und wie die Stunden für das Kind am sinnvollsten verteilt werden.
Generell liegt die Verantwortung und Aufsicht stets beim pädagogischen Personal. Selbstverständlich handeln unsere Schulbegleitungen im Rahmen ihrer Begleitung verantwortungsvoll und vorausschauend, bedürfen jedoch, sollten sie die Aufsicht temporär übernehmen, in jedem Fall weiterhin der Kontrollpflicht des pädagogischen Personals.
Nein, die Schulbegleitung kann dem Kind den Lehrstoff wohl zugänglich machen und ggfs. anders an ihn heranführen, sie ist jedoch nicht für Inhalt, Umsetzung und Ergebnisse verantwortlich bzw. einzusetzen.
Die Teilnahme der Schulbegleitung an außerschulischen Aktivitäten, die über den Unterricht hinausgehen, hängt von der Bewilligung des Kostenträgers ab und ist ggfs. separat zu beantragen.
Generell unterstützt die Schulbegleitung nur das von ihr begleitete Kind. Gleichwohl ist sie auch für andere Kinder ansprechbar, solange ihre eigentliche Aufgabe davon unberührt bleibt. Auch hier gilt, dass der vorgegebene pädagogische Kernbereich der Lehrkräfte nicht touchiert wird.
Im Falle, dass unsere Schulbegleitung das Kind nicht begleiten kann, sorgen wir nach besten Kräften und so zeitnah wie möglich für einen Ersatz. Sollte uns dies nicht gelingen, sind weitere Regelungen zwischen den Lehrkräften und den Eltern/Sorgeberechtigten zu treffen.
Für Bewerber*innen
Als Schulbegleiter*in unterstützen Sie Kinder mit besonderem Förderbedarf während des Unterrichts, damit diese am Schulalltag teilnehmen können. Die Form und der Umfang der Unterstützung sind dabei ganz individuell geregelt.
Das ist davon abhängig, welcher Stundenumfang vom Kostenträger bewilligt wurde und wie die Stunden für das Kind am sinnvollsten verteilt werden.
Natürlich ist eine pädagogische oder soziale Qualifikation von Vorteil für den Einsatz, aber auch als Quereinsteiger*in können Sie in der Schulbegleitung arbeiten, wenn Sie die nötige Eignung und Motivation mitbringen.
Ihre Vergütung richtet sich nach Ihrer Qualifikation und Erfahrung. Auch für unerfahrene Kräfte ist ein attraktiver Stundenlohn möglich. Zusätzlich erwarten Sie weitere Arbeitgeberleistungen.
Grundsätzlich richtet sich Ihre Arbeitszeit nach dem Stundenplan des Kindes und der bewilligten Stundenzahl Ihrer Begleitung. Samstage/Wochenenden und Ferienzeiten sind grundsätzlich frei.
Ja, wir unterstützen Sie mit Hospitationen im Unterricht, mit regelmäßigen Fortbildungen und engem fortlaufenden Austausch im Team und mit Ihrer Leitung.
Ja, da wir ein sogenanntes „Jahres-Gehaltskonto“ für Sie anlegen, auf dem alle mehr als im Vertrag ausgewiesenen Arbeitsstunden erfasst werden, wird Ihr Verdienst auch während der Ferienzeiten gezahlt.
Im Falle von geplanter oder ungeplanter Abwesenheit des Kindes (Arzttermine, Rehas oder Kuren, Krankheitsfall) dürfen Sie ein anderes Kind, das gerade unbegleitet ist, unterstützen. Dies ist eine wichtige und für Sie sehr wertvolle Aufgabe, da Sie so Ihren Erfahrungsschatz erweitern.
Grundsätzlich ist der Einsatz als Schulbegleitung eine vom Kostenträger befristete Tätigkeit. Mit der Dauer Ihrer Tätigkeit für die BegleitLichter streben wir jedoch Ihre Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis an.
Für Eltern / Sorgeberechtigte
Den Antrag auf eine Schulbegleitung stellen Sie beim zuständigen Jugend- oder Sozialamt. Dazu benötigen Sie ärztliche Unterlagen (Diagnosen, Gutachten, etc.), die Ihren Anspruch unterstützen.
Ja, in diesem Fall können Sie rechtliche Beratung hinzuziehen und Widerspruch einlegen. Bei Unsicherheiten und Fragen im Vorfeld einer Beantragung kontaktieren Sie uns gern, um Sie zu unterstützen und so den Bewilligungsprozess zu beschleunigen.
Sobald eine Bewilligung vorliegt und wir Sie und Ihr Kind kennengelernt haben machen uns auf die Suche nach einer passenden Begleitung, ausgerichtet auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes, die dann schnellstmöglich ihre Unterstützungstätigkeit aufnimmt.
Vor dem Start der Begleitung findet ein persönliches Kennenlernen mit der möglichen Begleitung, entweder bei Ihnen zu Hause oder bei uns im Büro, statt. Dabei/Danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir uns eine Zusammenarbeit zwischen Ihrem Kind und der Begleitung vorstellen können.
Ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich. Sollten Sie Probleme bemerken, unsicher sein oder Veränderungen im Verhalten Ihres Kindes wahrnehmen, wenden Sie sich bitte für ein vertrauensvolles Gespräch an uns, damit wir unverzüglich die beste Lösung für Ihr Kind finden können.
Eine Schulbegleitung unterstützt Ihr Kind im Schulalltag, damit es möglichst selbständig am Unterricht teilnehmen kann. Dabei kann der Fokus auf der Strukturierung des Arbeitsplatzes liegen oder in der Aufrechterhaltung der Konzentration, auf der sozialen Interaktion mit anderen Kindern oder auch der Deeskalation von Konflikten. Jede Schulbegleitung erfolgt individuell an den Bedürfnissen des begleiteten Kindes.
Im Falle von Krankheit/Abwesenheit Ihrer Schulbegleitung bemühen wir uns schnellstmöglich, eine gute Vertretung zu schicken.
Hierzu beschäftigen wir z. B. Springerkräfte oder setzen andere freie Kräfte ein. Bei kurzfristigen Ausfällen kann jedoch kein sofortiger oder fortwährender Ersatz garantiert werden.
Ja, in der Regel wird der Bedarf jedes Schuljahr neu geprüft und muss weiterhin beantragt werden. Für Ihren individuellen Fall teilt Ihnen der Kostenträger im Rahmen der Bewilligung alles Weitere mit.